Malermeister aus NRW klaut 35 Bilder und 27 Texte von unserer Webseite und setzt sie in seiner Werbung ein.

Geschrieben von Volker Geyer am

Datenklau, Urheberrechtsverletzung im Internet

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Stellen Sie sich vor, Sie kommen unvorbereitet auf die Internetseite eines Berufskollegen und sehen dort reihenweise Ihre eigenen Referenzfotos, die der „Kollege“ als seine Referenzobjekte darstellt. Und dann fangen Sie an zu lesen und stellen weiter fest, dass Ihre Firmenphilosophie, haufenweise Blogbeiträge und diverse andere Texte in großen Teilen nahezu eins zu eins von Ihrer Seite übernommen wurden. Seitenweise!

So erging es mir vor einigen Tagen. Abends um 22.30 Uhr chattete ich noch kurz mit meinem Handwerk2.0-Freund Matthias Schultze auf Facebook. Schließlich sendete er mir einen Link mit dem Hinweis „Volker, hast Du das schon gesehen?“

Ach du grüne neune!!!

Meine Bilder und meine Texte nahmen gar kein Ende! Scheinbar gibt es immer noch Webseitenbetreiber, die nicht wissen was es bedeutet, Urheberrechte im Internet zu verletzen. Und dann in diesem Umfang und zur geschäftlichen Nutzung.

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… und das sind nur einige der geklauten 35 Bilder und 27 Textpassagen.

Ich wollte wissen, wer genau ist dieser Malermeister? Google führte mich auf die Seite eines „Marketingexperten“ für Handwerksbetriebe, der mit der Webseite des „Kollegen“ wirbt. Er schreibt auf seiner Seite:

(Wortlaut Anfang)

„Neue Website und Online-Marketing-Strategie zahlen sich für … direkt aus. Die Geschichte des Malers aus … ist erstaunlich. Inhaber … kann als vorbildlicher Handwerker bezeichnet werden. Als kleiner 1-Mann-Betrieb sorgt er vor allem durch seine hervorragenden Service-Leistungen dafür, dass seine Kunden ihn intensiv weiterempfehlen. Zusätzlich setzt er sein kleines Werbebudget sehr gezielt ein. Schon vor Jahren erkannte Herr …, dass die Homepage für Handwerker ein enorm wichtiges Instrument in der Kundengewinnung ist. Neben der Erstellung einer neuen Website setzte er direkt auch auf das Suchmaschinenmarketing. Mit Erfolg: Nur drei Wochen nach Fertigstellung der neuen Website schrieb er uns eine E-Mail und bedankte sich mit diesen Worten für den schnellen Erfolg:

„Hallo Herr …, ich hätte es ja nicht für möglich gehalten, aber wir haben die Kosten für unsere Website nach nur drei Wochen wieder drin gehabt!”

Das ist übrigens schon über drei Jahre her und bis heute ist die Homepage (natürlich neben Empfehlungen) für die Firma … das wichtigste Medium zur Kundengewinnung.“

(Wortlaut Ende)

… und das alles mit meinen Bildern und meinen Texten!

Am nächsten Tag habe ich gleich einen IT-Rechtsexperten angerufen. „Datenklau verbreitet sich leider immer mehr. In dieser Größenordnung und in dieser Dreistigkeit habe ich das aber noch nicht gesehen“ sagte der Rechtsanwalt, den ich seit einiger Zeit in meinen XING-Kontakten habe und den ich nun erstmals konsultierte, zu mir.

Ein paar Tage nach der Datenklau-Entdeckung hat der Malermeister vom Anwalt eine 47-seitige kostenpflichtige Abmahnung in seinem Postfach gefunden mit der Aufforderung, die geklauten Inhalte sofort zu entfernen, eine entsprechende Unterlassungserklärung zu unterschreiben und für nachträgliche Bild- und Textlizenzen, Schadenersatz sowie Schmerzensgeld einen fünfstelligen Betrag zu entrichten.

Ich hoffe nicht, dass es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Dann drohen dem „Kollegen“ bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe:

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